Wer darf eine Praxis eröffnen?

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Arzt oder Psychotherapeut

A wie Approbation

Liegt die Approbation als Arzt oder Psychotherapeut vor, ist bereits die Eröffnung einer Privatpraxis möglich. Bei der Abrechnung von Leistungen gilt jedoch die Einschränkung, dass lediglich Privatpatienten und Selbstzahler behandelt werden können.

Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen

Sollen Behandlungskosten mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, ist eine entsprechende Zulassung zu beantragen.