MVZ-Gründung geplant?
MVZ Gründung – Ihr Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) eröffnen!
Was versteht man unter einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)?
Ein MVZ dient als Einrichtung der medizinischen Versorgung, die von Ärzten oder Zahnärzten geleitet wird und in der mindestens zwei Fachkräfte, die im ärztlichen oder zahnärztlichen Register eingetragen sind, entweder als Angestellte oder Vertragsärzte arbeiten.
Das MVZ hat den Zweck, ambulante medizinische Behandlungen anzubieten. Der ärztliche Leiter des MVZ, bleibt in medizinischen Angelegenheiten unabhängig und muss entweder als angestellter Arzt oder Vertragsarzt bzw. Vertragszahnarzt tätig sein. Sollte die ärztliche Leitung entfallen, führt dies zum Entzug der Zulassung.
Ursprünglich waren nur MVZ erlaubt, die mehrere Fachrichtungen abdecken. Heutzutage können jedoch auch solche gegründet werden, die sich auf eine spezifische Fachrichtung konzentrieren, wie beispielsweise Zahnarzt-MVZ. Darüber hinaus können auch Physiotherapeuten mit einem MVZ zusammenarbeiten.
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Welche Möglichkeiten bietet ein MVZ?
In einem MVZ kann ein Arzt im Vergleich zu einer Einzelpraxis seine Fachkenntnisse kooperativ, schneller sowie einfacher umsetzen. Arbeitszeiten und Urlaubszeiten können flexibler gestaltet werden, da Vertretungen leichter organisierbar sind. Alle mitwirkenden Ärzte profitieren von Synergieeffekten durch fachlichen Austausch und räumliche Nähe, unterstützt durch den gemeinschaftlichen Einsatz von IT und weiterer Ausstattungen des MVZ.
Vertragsärzte können ambulant tätig sein, ohne die wirtschaftlichen Risiken tragen zu müssen, die eine eigen Praxis mit sich bringt. Insbesondere junge Ärzte finden im MVZ Orientierung für ihr späteres Berufsweg. Auch ältere Ärzte erhalten durch ein MVZ die Möglichkeit, sich Stück für Stück aus dem aktiven Dienst zurückziehen zu können. Flexible Arbeitszeiten, weniger zunehmender Stress durch Ärztemangel oder Bereitschaftsdienste wie beispielsweise im stationären Bereich sind weitere positive Aspekte. Auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit bringt zahlreiche Anregungen für die Arbeit.
Die Gründer eines MVZ können sich zudem gemeinsam professioneller präsentieren, Bürokratie reduzieren, Kosten senken und Budgetüberschreitungen kompensieren. Die Abstimmung bei Diagnose und Therapie lassen sich einfach durchführen, was auch den Patienten zugutekommt. So lassen sich doppelte Untersuchungen vermeiden, es gibt kurze Wege, längere Öffnungszeiten sind möglich und die Arzneimittelverschreibungen lassen sich besser aufeinander abstimmen. Ineinandergreifende Behandlungen aus verschiedenen Fachbereichen erleichtern die Krankheitsbekämpfung für Ärzte und Patienten gleichermaßen.
Auch im Falle bereits niedergelassene Ärzte gibt es mehrere Gründe, die Gründung eines MVZ zu erwägen. Selektivverträge mit den Krankenkassen lassen sich einfacher durchsetzen und die finanzielle Last durch Investitionen kann von mehreren getragen werden. Eine größere Einheit vereinfacht die Personalgewinnung und Nachfolgeplanung. Angesichts des demografischen Wandels wird der Ärztemangel sehr wahrscheinlich weiter zunehmen. Dies erfordert die Ausweitung von Teilzeitmodellen zur Verbesserung der Kombination von Familie und Beruf. Zeitlich flexible Arbeitszeitmodelle im MVZ tragen dazu bei, indem sie eine Viertel-, Halb- oder Dreiviertel-Stelle ermöglichen.
Beim Ausscheiden eines Gesellschafters bleibt die Zulassung im MVZ bestehen. Ein Gesellschafter kann seine Anteile einfacher verkaufen, was auch die Praxisübergabe erleichtert. Selbst in gesperrten Planungsbereichen kann ein MVZ gegründet werden, beispielsweise durch den Verzicht auf die Zulassung zugunsten einer Festanstellung oder durch die Nachfolge in einer ausgeschriebenen Praxis. Ebenso kann durch den Zusammenschluss mehrerer schon zugelassener Vertragsärzte und die Verlegung des Sitzes in das MVZ eine Möglichkeit geschaffen werden, die gleiche Wirkung zu erzielen.
Wer darf Gründer eines Medizinisches Versorgungszentrums (MVZ) sein?
Medizinische Versorgungszentren können von anerkannten Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Anbietern nichtärztlicher Dialyse oder gemeinnützigen Einrichtungen gegründet werden, die durch Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Ebenso können sie von anerkannten Praxisnetzen oder Kommunen ins Leben gerufen werden.
Die Gründung von MVZ findet sowohl in städtischen als auch ländlichen Regionen statt, wobei die Mehrheit der MVZ in Kernstädten und Ober- und Mittelzentren liegt. In zahlreiche MVZ sind Vertragsärzte und Krankenhäuser als Träger involviert.
Welche Rechtsformen sind für ein MVZ möglich?
Die Auswahl der Rechtsform für ein MVZ gehört zu den grundlegenden Entscheidungen bei der MVZ-Gründung und beeinflusst alle wirtschaftlichen sowie rechtlichen Belange, einschließlich der steuerlichen Aspekte. Zur Verfügung stehen verschiedene Rechtsformen, darunter:
- Personengesellschaft (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft/Partnergesellschaft (PartG und PartG mbB)
- Eingetragene Genossenschaft (eG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Öffentlich-rechtliche Rechtsform (AÖR)
Typischerweise wird ein MVZ in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder GmbH gegründet.
Welche Bedingungen gibt es für die Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums?
Um an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, muss ein MVZ eine Zulassung erhalten. Diese Genehmigung wird auf Antrag vom Zulassungsausschuss der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erteilt.
Zu den Bedingungen für die Zulassung eines MVZ gehören unter anderem:
- Gründung durch Leistungserbringer oder eine Kommune
- Auswahl einer geeigneten Rechtsform
- Mindestens zwei Vertragsarztsitze oder vertragszahnärztliche Sitze
- Ärztliche oder kooperative Leitung
Medizinische Versorgungszentrum – wer erwirbt die Zulassung?
Das MVZ erwirbt eigenständig eine Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung und übernimmt damit sämtliche damit verbundenen Rechte und Pflichten. Es fungiert als Vertragspartner für die Patienten, erhält eine Abrechnungsgenehmigung von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und wird so gleichzeitig zur Bereitstellung vertragsärztlicher Versorgung verpflichtet.
Wer leitet das MVZ ärztlich und wirtschaftlich?
Ein MVZ besteht aus einer oder mehreren Personen in Gesellschafterstellung und verfügt über eine Geschäftsführung sowie eine ärztliche Leitung. Die Verantwortlichkeiten dieser Positionen können entweder separat oder in Personalunion wahrgenommen werden.
Die gesetzlich erforderliche ärztliche oder zahnärztliche Leitung des MVZ muss von der übrigen Organisationsstruktur getrennt betrachtet werden. Obwohl diese Rollen von einer Person ausgefüllt werden können, muss dies nicht unbedingt. Die Position der Geschäftsführung muss nicht zwangsläufig von einem Arzt oder einer Ärztin besetzt sein, da ärztliches Fachwissen möglicherweise keine Bedeutung für die Lösung geschäftlicher Aufgaben besitzt. Die ärztliche Leitung kann auch im Angestelltenverhältnis im MVZ tätig sein, solange die gesetzlich verlangte medizinische Unabhängigkeit gewahrt bleibt. Ein spezifischer Vertrag über die ärztliche Leitung muss abgeschlossen werden und der Kassenärztlichen Vereinigung weitergleitet werden.
Die genauen Aufgaben der ärztlichen Leitung sind gesetzlich nicht präzise definiert. Es steht jedoch fest, dass sie keine betriebswirtschaftliche Verantwortung trägt und auch nicht für die individuellen Behandlungen der Patienten ärztlich verantwortlich zeichnet, um die Therapie- und Weisungsfreiheit der Behandelnden zu wahren. Die ärztliche Leitung konzentriert sich eher auf organisatorische Abläufe, verfügt über Disziplinarrechtlicht uns gilt gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen als verantwortlich. Sie muss sicherstellen, dass ärztliche Entscheidungen unabhängig von nicht-medizinischen Erwägungen getroffen werden. Eine alternative Möglichkeit stellt die kooperative Leitung dar, bei der die Leitungsaufgaben auf zwei Ärzte aufgeteilt werden, was insbesondere bei verschiedenen Fachrichtungen im MVZ sinnvoll erscheint.
Wann gilt die Organisationsform MVZ als sinnvoll?
Medizinische Versorgungszentren bieten gebündelte medizinische Expertise und ermöglicht eine umfassende Versorgung der Patienten aus einer Hand. Es könnte in Zukunft zur Lösung des Ärztemangels beitragen. Personen, die das unternehmerische Risiko scheuen und eher ein stabiles Gehalt als Angestellte wünschen, aber dennoch gleichzeitig selbstständiges Denken und Handeln schätzen, finden ideale Bedingungen ein einem Medizinischen Versorgungszentrum.
Ärzte mit bestehenden Praxen, die eine zukunftsorientierte Expansion und Wachstum anstreben, können mit einem Medizinischen Versorgungszentrum mehr Ärzte beschäftigen als in einer einzelnen Praxis. Während niedergelassene Vertragsärzte oder Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) in der Regel nur bis zu drei Ärzte anstellen dürfen, besteht in einem MVZ keine solche Beschränkung. Darüber hinaus bietet die Arbeit im Versorgungszentrum wertvolle Erfahrungen für zukünftige Karriereschritte.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Teil eines Medizinischen Versorgungszentrums zu werden. Sei es durch Gründung als Einzelperson oder mit Kollegen, Streben nach einer Karriere in der ärztlichen Leitung oder die Übertragung der eigenen Zulassung, die so auf das MVZ übergeht. Ebenfalls können Ärzte als Angestellte eines MVZ tätig werden.
Gerne klären wir Ihr Anliegen gemeinsam und begleiten Sie bei Ihrer MVZ-Gründung. Meist benötigt die Umsetzung eines solchen Vorhabens größere Investitionen, die über mit Hilfe von Fremdkapital finanziert werden sollen. Ist statt einer MVZ-Gründung zunächst die Gründung einer Einzelpraxis angestrebt, so unterstützen wir Sie auch in diesem Falle gerne.