Niederlassung als Arzt/ Ärztin

Andreas Junge - Unternehmensfinanzierung
Andreas Junge - Unternehmensfinanzierung

Mut zur Niederlassung zahlt sich aus

Immer mehr Ärzte entscheiden sich für eine Anstellung, auch in Praxen. Allerdings sind finanzielle Gründe nicht der einzige Beweggrund, wie eine aktuelle Befragung zeigt. Soll man als Praxisinhaber den Schritt in die Selbstständigkeit wagen oder lieber in einer Praxis oder Klinik angestellt bleiben? Diese Entscheidung fällt immer mehr frisch approbierten und weitergebildeten Ärzten zugunsten einer Anstellung schwer. Dies lässt sich jährlich in den Ärztestatistiken der Bundesärztekammer erkennen und wird durch das Wachstum der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bestätigt, die eine steigende Anzahl angestellter Ärzte verzeichnen. Die Konzentration auf immer weniger Praxis- und MVZ-Einheiten deutet darauf hin, dass viele junge Ärzte den Weg in die Selbstständigkeit scheuen.

Unser Angebot für Sie

Wir unterstützen Sie gerne auf dem Weg vom angestellten Arzt bis zur Niederlassung in den Bereichen:

  • Praxisübernahme
  • Praxisgründung
  • Businessplan
  • Praxisfinanzierung

Ein Erstgespräch mit uns ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie einfach jetzt den Kontakt auf.
Praxisübernahme finanzieren
„Trauen Sie sich!“, möchte man dem medizinischen Nachwuchs empfehlen. Wer sich für die Niederlassung entscheidet, muss nicht mehr mit 60-80 Stunden Wochenarbeitszeit oder ständigen Bereitschaftsdiensten an Wochenenden und Feiertagen rechnen. Diese Zeiten sind vorbei. Heutzutage gibt es zahlreiche Möglichkeiten, auch als niedergelassener Arzt eine gesunde Work-Life-Balance zu erreichen. Die durchschnittlichen Arbeitszeiten sinken, und die Zusammenarbeit in Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ ist auch in der Selbstständigkeit möglich. Ein Aspekt bleibt jedoch unverändert: die höheren Verdienstmöglichkeiten für Praxisinhaber. Obwohl das Bruttogehalt eines angestellten Arztes und der Gewinn eines Praxisinhabers schwer direkt vergleichbar sind, zeigt eine aktuelle Befragung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, dass angestellte Hausärzte im Durchschnitt etwa 76.000 Euro brutto verdienen, während Fachärzte im Schnitt auf 87.600 Euro kommen – mit Umsatzbeteiligung können diese Beträge noch steigen. Im Gegensatz dazu ergab das jüngste Praxis-Panel des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung fachübergreifende Jahresüberschüsse von 170.000 Euro, bei Allgemeinärzten und Hausarzt-Internisten sogar 188.500 Euro. Es wird häufig berichtet, dass in einigen von Kassenärztlichen Vereinigungen geführten Praxen den angestellten Ärzten die Abrechnungen gezeigt wurden, die sie erwirtschaftet haben. Das führte dazu, dass sich viele Ärzte letztlich doch für die Niederlassung entschieden haben. Dieser Entscheidungsprozess lässt sich abkürzen: Entscheiden Sie sich direkt für die Niederlassung.
Praxisübernahme Kardiologie

Ein kleiner Exkurs um Thema Niederlassung:

Niederlassung vs. Zulassung – Wo ist der Unterschied?

Der Unterschied zwischen Niederlassung und Zulassung im medizinischen Kontext bezieht sich auf die Art der Praxis, die ein Arzt oder Psychotherapeut führt, und die Patienten, die er oder sie behandeln darf. Die Niederlassung bezieht sich auf die Tätigkeit in freier Praxis, während die Zulassung das Recht zur Versorgung von GKV-Patienten und zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen bezeichnet. Die Niederlassung bedeutet, dass ein Arzt oder Psychotherapeut eine eigene Praxis betreibt. Ohne eine Zulassung kann jedoch nur als Privatarzt gearbeitet werden. Die Zulassung ist ein Verwaltungsakt, der das Recht gibt, an der Versorgung der GKV-Patienten teilzunehmen. Es ist erst mit einer Kassenzulassung möglich, sich als Vertragsarzt niederzulassen. Es gibt auch die Möglichkeit einer Teilzulassung, bei der der Versorgungsauftrag auf die Hälfte oder Dreiviertel beschränkt wird. Der freiwerdende Anteil kann dann an einen Nachfolger übertragen werden. Bevor die Zulassung erhalten und sich als Vertragsarzt niedergelassen werden kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Man muss die Weiterbildung als Facharzt besitzen, in einem Arztregister eingetragen sein und einen schriftlichen Antrag auf Zulassung beim zuständigen Zulassungsausschuss stellen.

Wie erwerben Sie die grundlegenden Voraussetzungen für die Niederlassung als Arzt?

Die Erwerbung der grundlegenden Voraussetzungen für die Niederlassung als Arzt erfordert mehrere Schritte. Zunächst ist für die Tätigkeit als Privatarzt die Approbation erforderlich. Diese erlaubt es, eine eigene Praxis zu gründen und Privatpatienten sowie Selbstzahler zu behandeln. Für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten ist allerdings eine zusätzliche Zulassung als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen notwendig. Ein weiterer grundlegender Schritt ist der Eintrag im Arztregister. Voraussetzungen hierfür sind die Approbation als Arzt und der Abschluss einer fachärztlichen Weiterbildung. Für die Eintragung in das Arztregister sind zudem bestimmte Unterlagen bei der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes einzureichen. Diese umfassen unter anderem ein ausgefülltes Antragsformular, Geburts- und Approbationsurkunde, Zeugnisse über die bisherige ärztliche Tätigkeit und Prüfungen sowie Urkunden über abgeschlossene Weiterbildungen. Darüber hinaus ist die Entscheidung für eine passende Rechtsform für die Praxis von Bedeutung. Nachdem diese Entscheidung getroffen wurde, folgt die Prüfung der gesetzlichen und standesrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn die Praxis in einem gesperrten Planungsbereich liegen soll. Nach Abschluss dieser Prüfung kann dann die Entscheidung zwischen Praxisneugründung oder Praxisübernahme getroffen werden.
eine eigene praxis eröffnen

Anstellung oder Niederlassung?

Die Entscheidung zwischen einer Anstellung und einer Niederlassung ist ein bedeutender Schritt in der Karriere eines Arztes. Beide Wege haben ihre Vorteile und bieten unterschiedliche Möglichkeiten in Bezug auf Arbeitszeiten, Gehalt und Work-Life-Balance.

Eine Anstellung bietet in erster Linie Sicherheit und Stabilität. Als angestellte Ärztin oder Arzt erhält man ein festes Gehalt, hat geregelte Arbeitszeiten und profitiert von sozialen Leistungen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Elternzeit. Angestellte Ärzt:innen tragen kein wirtschaftliches Risiko und können auch in gesperrten Planungsbereichen tätig werden. Dies kann besonders für Berufseinsteiger oder für Ärzt:innen, die sich in einer Übergangsphase befinden oder eine Familie planen, interessant sein. Darüber hinaus bietet eine Anstellung die Flexibilität, bei Bedarf einfacher den Arbeitsort zu wechseln.

Auf der anderen Seite ermöglicht eine Niederlassung eine hohe Flexibilität in der Arbeitsplanung und im Arbeitsablauf. Niedergelassene Ärzt:innen können ihre Arbeitszeiten an private und familiäre Termine anpassen und ihre Praxis eigenverantwortlich gestalten. Zudem besteht die Möglichkeit, von einem höheren Einkommen zu profitieren. Die Entscheidung für die Niederlassung erfordert allerdings auch eine gewisse unternehmerische Bereitschaft, denn mit der Gründung einer eigenen Praxis geht eine erhöhte Verantwortung einher. In solchen Fällen kann der Austausch mit Kolleg:innen oder der Hausärzteverband Baden-Württemberg hilfreich sein, der eine persönliche Beratung und Unterstützung bei der Praxisgründung oder -übernahme anbietet.

Die Wahl zwischen Anstellung und Niederlassung hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte gut überlegt sein. Es ist wichtig, die eigene Persönlichkeit und die persönlichen Wünsche und Ziele für die berufliche Zukunft zu berücksichtigen. Einige Ärzt:innen bevorzugen die Sicherheit und Vorhersehbarkeit einer Anstellung, während andere die Freiheit und das unternehmerische Potenzial einer Niederlassung schätzen.

In jedem Fall ist es ratsam, sich vor der Entscheidung umfassend über beide Optionen zu informieren und ggf. professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Hausärzteverband Baden-Württemberg bietet hierfür eine umfassende Unterstützung an und stellt eine wichtige Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Niederlassung dar.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl eine Anstellung als auch eine Niederlassung attraktive Karrierewege für Ärzt:innen darstellen. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile und die Wahl sollte individuell auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt sein. Egal, für welchen Weg man sich entscheidet, es ist wichtig, sich seiner Entscheidung sicher zu sein und sich dabei wohlzufühlen.

Wann rechnet sich eine Niederlassung?

Die Entscheidung für eine Niederlassung als Arzt ist stark abhängig vom erzielbaren Gewinn, der die Kosten des Risikos der Selbstständigkeit abdeckt. Ein angestellter Arzt, der ein Jahresgehalt von 90.000€ brutto verdient, ist nicht automatisch schlechter gestellt als ein selbstständiger Arzt, der ein sechsstelliges Jahresgehalt erzielt. Als Praxisinhaber tragen Sie neben den Beiträgen für Pflege-, Kranken- und Ärzteversorgung auch das wirtschaftliche Risiko der Arztpraxis. Bei weniger Patienten sinkt der Umsatz und bei steigenden Kosten sinkt der Gewinn. Zudem muss das eingesetzte Kapital eine Rendite erwirtschaften, um das Risiko auszugleichen. In der Rechnung spielt es keine Rolle, ob die Finanzierung bar oder über die Bank erfolgt.

Wenn man beispielsweise 400.000€ in die Praxis investiert hat und eine Kapitalrendite von 5% anstrebt, muss die Praxis einen zusätzlichen Gewinn von 20.000€ pro Jahr erwirtschaften, also insgesamt mindestens 160.000€. Liegt der Jahresgewinn Ihrer Praxis unter diesem Betrag, wären Sie als Angestellter finanziell besser gestellt.

Das Fazit lautet also: Wenn der Umsatz bei einer Kostenquote von 55,7% rund 409.000€ beträgt und der durchschnittliche Umsatz einer Facharztpraxis für Orthopädie beispielsweise 461.000€ beträgt, dann lohnt sich die Selbstständigkeit für den durchschnittlichen Orthopäden. Der entscheidende Faktor ist die Umsatzrendite, also der Anteil des Umsatzes, der nach Abzug aller Kosten als Gewinn übrig bleibt.