Praxisübernahme

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Souverän zur Niederlassung als Arzt/ Ärztin

Der Weg zur Praxisübernahme: Mit Experten-Businessplan und Finanzierungskontakten zum Erfolg

Praxisübernahme finanzieren

Praxisübernahme leicht gemacht: Businessplan, Finanzierungskontakte und Expertenbegleitung für Ihre erfolgreiche Niederlassung.

Ihre eigene Praxis? - Von der Vision zur Realität

Für viele Mediziner/innen ist die berufliche Selbstständigkeit ein lang gehegter Wunsch. Oft entsteht dieser Wunsch nach Jahren als Angestellte in Krankenhäusern, MVZs oder Gemeinschaftspraxen. Sie möchten Ihre eigene medizinische Vision verwirklichen, anderen Menschen helfen und dabei noch Zeit für Ihre Familie und persönliche Interessen haben. Durch Ihre eigene Praxis erhalten Sie die Möglichkeit, Ihren Zeiteinsatz weitgehend selbst zu steuern und Ihr Einkommen zu bestimmen.

Haben Sie als Arzt/ Ärztin den Wunsch, eine eigene Praxis zu übernehmen und so den Schritt in die Selbständigkeit zu gehen? Die Praxisübernahme bietet die Möglichkeit, einen bereits etablierten Patientenstamm zu übernehmen und von der bestehenden Infrastruktur zu profitieren. Doch der Weg zur eigenen Praxis ist nicht immer einfach. Neben medizinischen Kenntnissen sind auch kaufmännisches Verständnis, finanzielle Expertise und eine gute Führungskompetenz gefragt. Eine der größten Hürden ist oft die Finanzierung der Praxisübernahme. Genau hier kommen wir ins Spiel. Als erfahrene Finanzierungsexperten helfen wir Ihnen dabei, Ihre Praxisübernahme vorzubereiten und die notwendige Finanzierung zu erlangen.

Im Folgenden betrachten wir einige Fragen, die sich im Zuge einer beabsichtigten Praxisübernahme häufig stellen:

 

Lohnt sich die Übernahme einer Arztpraxis?

Die Übernahme einer bestehenden Arztpraxis kann sich durchaus lohnen, denn sie bietet zahlreiche Vorteile gegenüber einer Neugründung. Sie ermöglicht eine hohe Planungssicherheit und erleichtert die Finanzierbarkeit, da der Nachfolger auf ein bereits funktionierendes Praxisteam, einen etablierten Patientenstamm sowie eine bestehende Infrastruktur und Praxisausstattung zurückgreifen kann. Dies ermöglicht realitätsnahe Einschätzungen der zu erwartenden Erlöse und Gewinne und vermeidet die höheren Risiken einer Gründung. Zudem sind in In vielen Regionen der Bundesrepublik Neugründungen aufgrund von Zulassungsbeschränkungen durch die kassenärztliche Vereinigung nicht möglich. In dieser Situation bietet sich die Praxisübernahme als einzige Option an.

Dennoch sollte eine Praxisübernahme nicht ohne fachkundigen Rat in Angriff genommen werden. Es ist ratsam, eigenes betriebswirtschaftliches Wissen durch Fortbildungen zu erweitern und kompetente Berater heranzuziehen. Diese können Sie nicht nur bei Problemen vor der Praxisübergabe unterstützen, sondern begleiten Sie von Anfang an bis zu Ihrem ersten Arbeitstag in der Praxis. Dabei können sie aufgrund ihrer Expertise in den Bereichen Finanzen, Kredit etc. optimale Ergebnisse erzielen. 

 

Welche grundsätzlichen Fragen sollte ich mir vor einer Praxisübernahme stellen?

Fragen Sie sich zunächst, ob eine Übernahme oder eine Neugründung für Sie als Arzt/ Ärztin besser geeignet ist. Überlegen Sie, welche Praxisform für Sie am besten ist und ob Sie lieber alleine in Ihrer Einzelpraxis oder in einer Gemeinschaftspraxis arbeiten möchten. Stellen Sie sich auch die Frage, ob Sie nur Privatpatienten oder auch Kassenpatienten versorgen möchten und wie groß Ihre zukünftige Praxis sein soll.

Es ist wichtig, realistisch zu beurteilen, was Sie sich selbst zutrauen und ob Sie eine Praxis in der Stadt oder auf dem Land bevorzugen. Darüber hinaus sollten Sie den erwartbaren Gewinn der Praxis sowie die zu beachtenden Gesetze und Regularien berücksichtigen. Sie müssen auch überlegen, ob Sie als neuer Praxisinhaber neue Arbeitsverträge ausstellen können und ob Sie Unterstützung und Beratung benötigen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die sorgfältige Praxisbewertung, um einen fairen Kaufpreis zu ermitteln. Sie sollten einen detaillierten Businessplan erstellen, um Kreditinstitute und Finanzierungspartner von Ihrer Idee zu überzeugen. Berücksichtigen Sie auch die Kosten und die Finanzierung der Praxisübernahme. 

 

Welchen Ruf hat die zu übernehmende Praxis?

Die Bewertung des Rufs einer Arztpraxis bei einer Praxisübernahme ist von höchster Bedeutung. Der gute Ruf eines Arztes kann sich positiv auf die Praxis auswirken und wird oft von Stammpatienten weiterempfohlen. Allerdings kann ein beschädigter Ruf schwer zu reparieren sein. Durch die Digitalisierung und Bewertungsplattformen wie Jameda, Google und Social Media ist es einfacher geworden, den Ruf einer Praxis zu bewerten. Diese Plattformen sind zu wichtigen Anlaufstellen für Patienten, Geschäftskontakte und Bewerber geworden, die sich über die Praxis informieren möchten. Negative Bewertungen sollten jedoch genau betrachtet werden, insbesondere wenn sie sich häufen. Es ist ratsam, den verkaufenden Arzt auf negative Bewertungen anzusprechen und zu erfahren, wie er damit umgegangen ist. 

 

Wie hoch muss mein Umsatz als selbstständiger Arzt sein, um einem angestellten Arzt finanziell gleichgestellt zu sein?

Ein zentraler Aspekt ist die Umsatzrendite, also der Teil des Umsatzes, der nach Abzug aller Kosten als Gewinn verbleibt. Unter Berücksichtigung der Risiken und Kosten der Selbstständigkeit muss der Vorsteuergewinn einer Praxis im Durchschnitt bei 180.000€ im Jahr liegen, um finanziell besser gestellt zu sein als ein angestellter Arzt mit einem jährlichen Bruttogehalt von 90.000€. Bei einer angenommenen Umsatzrendite von 44% ergibt das einen benötigten Umsatz von rund 409.000€. Zudem muss der selbstständige Arzt einen Stundenlohn von durchschnittlich 127€ erwirtschaften, um finanziell gleichgestellt zu sein.

 

Was ist der Unterschied zwischen Zulassung und Niederlassung?

Die Begriffe Zulassung und Niederlassung beziehen sich auf verschiedene Aspekte der beruflichen Laufbahn eines Arztes oder einer Ärztin. Die Zulassung ist ein bürokratischer Prozess, der einem Mediziner das Recht einräumt, gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln und mit gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen. Sie ist zwingend erforderlich, um sich als Vertragsarzt oder Vertragsärztin niederzulassen, unabhängig davon, ob dies in einer eigenen Praxis oder im Rahmen einer Anstellung geschieht. Ohne diese Zulassung ist lediglich eine Tätigkeit als Privatarzt oder Privatärztin möglich. Die Niederlassung hingegen beschreibt die Eröffnung und Betreibung einer eigenen, freien und privaten Praxis. Hierbei ist zu beachten, dass zur Versorgung von Patienten aus der gesetzlichen Krankenversicherung eine entsprechende Kassenzulassung benötigt wird.

 

Welche Bedeutung haben die Kassenärztlichen Vereinigungen?

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) haben eine bedeutende Rolle im Gesundheitswesen Deutschlands. Sie stellen die flächendeckende ambulante Behandlung der Versicherten durch die Kassenärzte sicher. Sie gewährleisten dabei Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen. Ärzte müssen zur Zulassung bei der KV umfangreiche Voraussetzungen erfüllen, darunter ein abgeschlossenes Medizinstudium und die Weiterbildung zum Allgemeinmediziner oder Facharzt. Zudem sind Kassenärztliche Vereinigungen auch für die Bedarfsplanung der Vertragsarztsitze zuständig. Sie regeln zudem die Bedingungen für eine Kassenzulassung und entscheiden über den Verlust derselben.

 

Welche Bedingungen sind an die kassenärztliche Zulassung geknüpft?

Der Bewerber muss ein abgeschlossenes Medizinstudium und eine anschließende Approbation vorweisen. Zudem ist eine verpflichtende Weiterbildung zum Facharzt notwendig. Die kassenärztliche Zulassung (Kassensitz) wird bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung beantragt und erfordert die Einreichung verschiedener Unterlagen, darunter ein Antrag auf Zulassung, ein Arztregisterauszug, Bescheinigungen über bisherige ärztliche Tätigkeiten und ein polizeiliches Führungszeugnis. Zudem muss ein freier Arztsitz vorhanden sein, was in überversorgten Gebieten oft nur durch eine Praxisübernahme möglich ist.

 

Wie bekomme ich als Mediziner eine kassenärztliche Zulassung?

Um als Mediziner eine kassenärztliche Zulassung zu erhalten, müssen Sie zunächst in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung aufgenommen werden. Dafür benötigen Sie Ihre Approbationsurkunde, Geburtsurkunde, Kopien Ihrer Aus- und Weiterbildungszeugnisse sowie Facharztanerkennung und Kopien aller Zeugnisse Ihrer bisherigen ärztlichen Tätigkeiten. Mit diesen Unterlagen stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Nach der Aufnahme in das Arztregister können Sie Ihre Zulassung beim örtlichen Zulassungsausschuss beantragen. Hierzu benötigen Sie zusätzlich einen Auszug aus dem Arztregister, Ihren Lebenslauf, ein polizeiliches Führungszeugnis und weitere Bescheinigungen über alle ärztlichen Tätigkeiten, die Sie ausgeübt haben.

 

Lässt sich sicherstellen, dass der Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung bei einem Praxiskauf auch der Kassenzulassung des Käufers zustimmt?

Eine absolute Sicherheit für die Zustimmung des Zulassungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung nach einem Praxiskauf kann nicht gewährleistet werden. Allerdings gibt es eine Sonderregelung für Praxisnachfolger in zulassungsbeschränkten Gebieten. Hierbei erfolgt die Übergabe der Kassenzulassung über ein Nachbesetzungsverfahren. Das bedeutet, dass der Praxiskäufer die Kassenzulassung vom Praxisabgeber übernimmt. Dieser Vorgang ist jedoch an bestimmte Regeln gebunden und bedarf der Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung. 

 

Muss ich als psychotherapeutischer Bewerber das gleiche Richtlinienverfahren wie der Abgeber haben?

Als Bewerber für eine psychotherapeutische Praxis müssen Sie nicht das gleiche Richtlinienverfahren wie der Abgeber haben. Alle Richtlinienverfahren sind prinzipiell gleich geeignet für die psychotherapeutische Behandlung der Patienten. Allerdings kann der Zulassungsausschuss selbst entscheiden, welche Bedeutung er dem Richtlinienverfahren beimisst. Sollte es Mitbewerber geben, die das gleiche Richtlinienverfahren wie die abgebende Praxis haben, kann der Ausschuss Bewerber mit abweichendem Verfahren ablehnen. Ihr Zulassungsantrag könnte weniger Aussicht auf Erfolg haben, wenn sich neben Ihnen auch ein ärztlicher Psychotherapeut bewerben sollte oder die Mindestquote der ärztlichen Psychotherapeuten unterschritten sein sollte. Daher ist eine solche Bewerbung nur bedingt zu empfehlen.

 

Praxisübernahme was passiert mit den Angestellten?

Alle bestehenden Arbeitsverträge werden auf den neuen Praxisinhaber übertragen. Dies bedeutet, dass der neue Praxisinhaber die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitarbeiter gemäß den vor seinem Amtsantritt abgeschlossenen Verträgen hat. Alle Bestimmungen des Arbeitsvertrags, wie beispielsweise Arbeitszeiten, Gehalt und Urlaubstage, bleiben unverändert gültig. Ebenso ist der neue Praxisinhaber an alle bestehenden Zusatzleistungen gebunden, die vertraglich vereinbart wurden oder sich im Laufe der Zeit durch betriebliche Praxis etabliert haben. Eine Kündigung der Mitarbeiter seitens des alten oder neuen Praxisinhabers aufgrund der Praxisübernahme wäre unwirksam.

 

Wie informiere ich Patienten über die Übernahme? – Ein kurzes Beispiel-Patientenschreiben

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

wir möchten Sie darüber informieren, dass es zu einer Praxisübernahme kommt. Unser bisheriger Praxisinhaber scheidet aus persönlichen Gründen aus und wir möchten uns an dieser Stelle für seine langjährige, engagierte Arbeit bedanken. Seine Nachfolge wird von einem erfahrenen Arzt übernommen, dessen Steckbrief wir in Kürze für Sie bereitstellen werden.

Wir sind darauf bedacht, den Übergang für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten und bitten um Ihr Verständnis. Bitte beachten Sie auch die Aushänge in unserer Praxis und die bereitgestellten Flyer für weitere Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Praxisteam

 

Wie umschiffe ich finanzielle Engpässe beim Start der Praxisübernahme?

Um finanzielle Engpässe beim Start der Praxisübernahme zu vermeiden, ist ein gut durchdachter Businessplan unerlässlich. Darin sollten Sie die wirtschaftlichen Zahlen Ihrer künftigen Einzelpraxis, wie die Kosten und den geplanten Umsatz berücksichtigen. Meist sind dies größere Positionen die zum Kaufpreis der Praxis hinzukommen. Außerdem sollten Sie sich bewusst sein, dass Zahlungen von der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Abrechnung erst zeitlich versetzt bei Ihnen ankommen. Daher ist es wichtig, im Voraus Abschlagszahlungen zu planen und zu beantragen. Zusätzlich können Sie ggf. staatliche Förderdarlehen beantragen, um mögliche Kosten für Umbaumaßnahmen, Praxisausstattung und IT-Equipment abzudecken. Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen sind meist ebenso Förderdarlehen möglich. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie unangenehme Überraschungen vermeiden und eine erfolgreiche Praxisübernahme gewährleisten.

Wie meistere ich die Hürde der Praxisfinanzierung?

Eine Praxisübernahme ist kapitalintensiv und daher meist nur mit Hilfe einer Praxisfinanzierung realisierbar. Wenn Sie Ihre perfekte Praxis für die Übernahme bereits gefunden haben, sollten Sie diese Chance auch nutzen. Ein von uns professionell ausgearbeiteter Businessplan öffnet Ihnen die Türen zu Banken als Kapitalgeber, denn wir beachten jeweils die spezifischen Anforderungen und Vorgaben der Banken, um Ihre Chancen auf eine Praxisfinanzierung zu erhöhen. Der Businessplan zeigt nicht nur, wie Sie Ihre Praxis starten und führen, sondern auch, wie Sie die aufgenommene Finanzierung im Laufe der Zeit sicher zurückführen können. So vorbereitet, lassen sich Kapitalgeber im Finanzierungsgespräch gut überzeugen. Natürlich verfügen wir über langjährige Kontakte zu verschiedenen Banken und Finanzierungsinstitutionen, die wir zur Finanzierung Ihrer Praxisübernahme einbringen. So kommen Sie der Realisierung Ihrer Praxisfinanzierung schnell näher.
Damit die Paxisübernahme gelingt - Expertenrat einholen.
Andreas Junge - Unternehmensfinanzierung
Andreas Junge - Unternehmensfinanzierung
Praxisübernahme Kardiologie

Ist Ihre Praxisübernahme schon in Reichweite?

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Praxisübernahme, Praxisgründung und Praxisfinanzierung – auch mit Hilfe öffentlicher Förderdarlehen wie beispielsweise KfW Gründerkredit Startgeld oder Universell. Von der Erstellung eines professionellen Businessplans bis hin zur Herstellung von Kontakten zu Banken zwecks Praxisfinanzierung und der Begleitung des gesamten Finanzierungsprozesses. Unser Ziel ist es, dass Sie erfolgreich in die Niederlassung starten und schon bald Patienten in Ihrer eigenen Praxis empfangen können.
 
Kontaktieren Sie uns, um den ersten Schritt für Ihre erfolgreiche Praxisübernahme zu setzen.

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