Gründerkredite

KfW Startgeld & Universell
Andreas Junge - Unternehmensfinanzierung
Andreas Junge - Unternehmensfinanzierung

KfW Gründerkredit – Startgeld und ERP-Gründerkredit Universell

Erfahren Sie, welche Finanzierungsmöglichkeit am besten zu Ihrem Gründungsvorhaben passt und wie Sie Ihre Pläne erfolgreich umsetzen können. Von den förderfähigen Investitionen bis hin zur Vorbereitung auf das Gespräch mit Ihrer Hausbank – wir bietet Ihnen im Folgenden einen Einblick in die Möglichkeiten der Gründerfinanzierung.

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ERP Gründerkredit Startgeld oder ERP Gründerkredit Universell?

Die Entscheidung zwischen dem ERP Gründerkredit Startgeld und dem ERP-Gründerkredit Universell hängt stark von der Größe des Vorhabens ab, das Sie finanzieren möchten. Beide Kreditprogramme, die von der KfW angeboten werden, eignen sich grundsätzlich zur Finanzierung von Investitionen, Unternehmenskauf, Praxisfinanzierung, Praxisgründung/ Praxisübernahme, Betriebsmitteln etc. Der wesentliche Unterschied liegt jedoch im finanziellen Umfang der geförderten Vorhaben. Der ERP Gründerkredit Startgeld fokussiert sich auf kleinere Gründungsvorhaben. Mit diesem Kredit können Sie eine Finanzierung von bis zu 125.000 € erhalten. Das Programm ist ein Klassiker der Gründungsfinanzierung und eignet sich besonders für die Gründung, Übernahmen von Unternehmen oder Beteiligungen. Auch Tätigkeiten im Nebenerwerb, die mittelfristig im Haupterwerb fortgeführt werden sollen, können hiermit unterstützt werden. Zudem sind Vorhaben zur Festigung des Unternehmens förderfähig. Dabei können sowohl Investitionen, als auch Betriebsmittelaufwendungen finanziert werden. Der ERP Gründerkredit Startgeld richtet sich an Existenzgründungen, auch Freiberufler, im Haupt- oder Nebenerwerb, Unternehmensnachfolger, junge Unternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit und kleine Unternehmen, die über weniger als 50 Mitarbeiter verfügen und einen jährlichen Umsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben. Falls Sie jedoch ein größeres Vorhaben planen, wäre der ERP Gründerkredit Universell die passende Wahl. Mit diesem Darlehen können Projekte bis zu 25 Millionen Euro i.d.R. ohne Besicherung unterstützt werden.

Was wird mit einem ERP Gründerkredit – Startgeld finanziert?

Der ERP Gründerkredit – Startgeld ist ein Förderprogramm der KfW Bankengruppe, das sich speziell an Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen richtet, die noch keine als fünf Jahre am Markt tätig sind. Mit diesem Kredit können verschiedene Bereiche finanziert werden, die für den Aufbau und Betrieb eines Unternehmens notwendig sind. Zu den förderfähigen Investitionen gehören der Kauf von Grundstücken/ Gebäuden, der Erwerb von Anlagen und Maschinen und Ausgaben für Software, Lizenzen oder den Fuhrpark. Außerdem können die Fördergelder für Betriebsmittel wie den Aufbau des Warenlagers oder notwendige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe verwendet werden. Darüber hinaus sind ebenso Personal-, Marketing- oder Beratungsausgaben mit einem KfW Gründerkredit finanzierbar. Zusätzlich bietet der KfW Gründerkredit die Möglichkeit, Unternehmensbeteiligungen zu erwerben oder die Übernahme von Unternehmen zu finanzieren. Dies macht den Kredit besonders attraktiv für Gründer, die ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder sich an einem solchen beteiligen wollen. Der Höchstbetrag für die Finanzierung mittels KfW Gründerkredit, liegt bei 125.000€ Euro, wobei für Betriebsmittel nur bis zu 50.000 € zur Verfügung stehen. Dennoch kann der Finanzierungsanteil durch den Gründerkredit bis zu 100% betragen, was eine vollständige Finanzierung des Vorhabens ermöglicht. Zudem profitieren Sie von tilgungsfreien Laufzeiten zum Darlehensbeginn und vergünstigten Zinsen. Für die Beantragung eines KfW Gründerkredits ist die Hausbank zuständig. Diese erhält von der KfW eine Haftungsfreistellung von 80%. Wichtig ist, den Antrag stets vor Beginn der Finanzierungs- und Investitionsmaßnahmen bei der Hausbank zu stellen. Die Hausbank ist jedoch nicht verpflichtet, den Kreditantrag auf den KfW Kredit weiterzuleiten.
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Was wird durch einen ERP Gründerkredit Startgeld nicht gefördert?

Der KfW Gründerkredit – Startgeld ist jedoch nicht für alle Vorhaben geeignet. So werden Sanierungen oder Unternehmen in Schwierigkeiten sowie eine Gründung aus den Branchen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur nicht gefördert. Auch eine Umschuldung oder Anschlussfinanzierung bereits gestarteter Vorhaben ist mit dem Gründerkredit nicht möglich.

 

Was wird mit dem ERP Gründerkredit Universell nicht gefördert?

Wenn Sie planen, sich selbstständig zu machen und einen ERP Gründerkredit nutzen möchten, ist es wichtig, sich über die Kriterien und Grenzen dieser Finanzierungsform im Klaren zu sein. Der ERP Gründerkredit Universell bietet zwar eine attraktive Möglichkeit, ein Volumen von bis zu 25 Millionen Euro im Rahmen einer Unternehmensgründung oder -übernahme zu finanzieren, jedoch sind nicht alle Vorhaben förderfähig.

Insbesondere sind Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien von diesen Förderungen ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass Sie, falls Sie beabsichtigen, in erneuerbare Energien zu investieren, alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht ziehen müssen.

Darüber hinaus können Sie einen ERP Gründerkredit Universell nicht verwenden, um bereits abgeschlossene Vorhaben umzuschulden oder nachzufinanzieren. Hierunter fallen beispielsweise Projekte, die bereits vor der Antragstellung für den  Kredits durchgeführt und abgeschlossen wurden. Förderungen sind in diesen Fällen nicht mehr möglich.

Des Weiteren ist es nicht erlaubt, mit dem Kredit stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen oder damit Treuhandkonstruktionen zu finanzieren. Auch Vermögensübertragungen oder In-Sich-Geschäfte – also Geschäfte, bei denen Sie sowohl auf der Verkäufer- als auch auf der Käuferseite stehen – sind nicht förderfähig.

Beachten Sie auch, dass der ERP Gründerkredit Universell für Existenzgründer und Unternehmen gedacht ist, die nicht älter als fünf Jahre sind. Wenn Sie also ein Unternehmen übernehmen oder festigen möchten, kann diese Finanzierungsform eine geeignete Option sein.

 

Brauche ich Eigenkapital, um den Gründerkredit zu beantragen?

Die Frage, ob Eigenkapital zur Nutzung eines Gründerkredits erforderlich ist, wird von vielen angehenden Selbständigen gestellt. Die Antwort darauf ist, dass Eigenkapital nicht zwangsläufig notwendig ist, um einen Antrag auf diesen Kredit zu stellen. Allerdings ist es von Vorteil, wenn Sie 10 – 15% des Bedarfs an Gesamtkapital aus eigenen Mitteln aufbringen können. 

Der Grund dafür ist zweigeteilt. Erstens mindert vorhandenes Eigenkapital das Risiko für Kreditgeber. Zweitens signalisiert es als Gründer, dass Sie vom Erfolg Ihres Vorhabens so überzeugt sind, dass Sie auch bereit sind, mit eigenen Mitteln dafür zu haften.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Bankkrediten steht bei einem Gründerkredit Ihre Bonität als Antragsteller weniger stark im Vordergrund. Stattdessen sind folgende Faktoren ausschlaggebend: Ihre Geschäftsidee muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Sie müssen nachweisen können, dass Sie die fachlichen sowie kaufmännischen Fähigkeiten besitzen, Ihr Unternehmen aufzubauen und langfristig erfolgreich zu führen. Zudem müssen Sie offenlegen, wie Ihre Umsätze generiert werden sollen, wer zu Ihrer Zielgruppe zählt und welche Marketingaktivitäten geplant sind.

Gründerkredite können von einer Vielzahl von Personen beantragt werden, unabhängig davon, ob sie ein kleines oder mittelständisches Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, oder ob sie ein Nebengewerbe planen, das mittelfristig zum Hauptgewerbe werden soll. Laut der Initiative „Deutschland startet“ finanzieren 32% aller Gründer in Deutschland das Startkapital ihrer Unternehmung mithilfe von Darlehen oder geschenktem bzw. geliehenem  Geld aus dem Verwandtschafts- und Freundeskreis, während nur 21% einen besonders auf Existenzgründung zugeschnittenen Förderkredit in Anspruch nehmen. Dabei hätten deutlich mehr Gründer die Chane, auf niedrigere Zinsen und tilgungsfreie Laufzeiten zu Beginn des Darlehens.

Benötige ich einen Businessplan zur Beantragung des Gründerkredit?

Die Beantragung des Gründerkredits KfW Startgeld erfordert einen detaillierten und überzeugenden Businessplan. Dieser muss nicht nur Ihre Geschäftsidee klar herausarbeiten, sondern auch die Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplanung für die nächsten drei Jahre darlegen. Darüber hinaus müssen die formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des KfW Startgelds geprüft und die Mittelverwendung dargelegt werden. Ohne einen professionellen Businessplan ist die Beantragung eines solchen Kredits in der Regel nicht möglich. Unsere Experten stehen bereit, um Ihnen bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Businessplans zu helfen, der Ihre individuellen Ziele und die Anforderungen für die Kreditgewährung berücksichtigt. Die Anforderungen an einen Businessplan für das KfW Startgeld sind höher als bei anderen Finanzierungsformen, wie dem Mikrodarlehen oder dem Gründungszuschuss. Daher ist es wichtig, dass der Plan vollständig und überzeugend ist, um die Chance auf eine Einladung zu einem Bankgespräch zur Kreditbeantragung zu erhöhen. Unser Angebot richtet sich an Existenzgründer, die einen professionellen Businessplan für die Beantragung des Gründerkredits benötigen. Unsere Vorgehensweise umfasst zwei bis drei ausführliche Gespräche, in denen wir Details zu Ihnen, Ihrer Geschäftsidee und weiteren relevanten Punkten erfragen. Anhand dieser Informationen erstellen wir einen detaillierten Businessplan, der alle notwendigen Punkte abdeckt. Nachdem Sie eine erste Version zur Korrektur erhalten haben, arbeiten wir eventuelle Änderungen ein und stellen Ihnen dann eine Endversion zur Vorlage bei Banken. Entsprechende Bankkontakte aktivieren wir für die Einreichung Ihres Businessplan für Sie.
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Wie bereite ich mich auf das Gespräch mit der Hausbank vor?

Die Vorbereitung auf das Gespräch mit Ihrer Hausbank ist ein entscheidender Schritt, wenn Sie einen ERP Gründerkredit StartGeld beantragen möchten. Die Qualität Ihrer Vorbereitung kann erheblich dazu beitragen, ob Sie den Kredit erhalten oder nicht. Halten Sie Ihren Businessplan, Ihren Investitionsplan, Ihre Rentabilitätsrechnung und Ihre Liquiditätsvorschau bereit und sorgen Sie dafür, dass diese Dokumente so professionell und gut wie möglich sind.

Wenn Sie das Gespräch mit Ihrer Hausbank suchen, sollten Ihnen die erforderlichen Unterlagen bereitgestellt werden. Hierzu gehören der Kreditantrag, eine Einverständniserklärung zur Einholung einer Schufa-Auskunft, eine Überprüfung Ihrer Bonität und das Unterzeichnen einer Risikoerklärung. Falls Sie Ihr Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern gründen, muss zudem die Zuordnung der jeweiligen Geschäftsanteile geklärt sein.

KfW Gründerkredit: Wie lange dauert die Beantragung?

Die Beantragung eines Gründerkredits erfolgt in der Regel über Ihre Hausbank.  Ein detaillierter Business- und Finanzplan, einschließlich eines Rentabilitäts-, Liquiditäts- und Investitionsplans, sollte vorgelegt werden. Für die Bearbeitung der Unterlagen durch die Hausbank sind ca. ein bis zwei Wochen einzuplanen. Kommt die Bank zu dem Entschluss, dass Sie Ihr Vorhaben finanzieren möchte, werden die Unterlagen an die KfW weitergeleitet. die Bearbeitungszeit dort beträgt ca. sechs Wochen. Dieser Zeitrahmen gilt für den KfW Gründerkredit Startgeld gleichermaßen wie für den ERP-Gründerkredit Universell.

Für bereits etablierte Betriebe steht der Unternehmerkredit zur Verfügung.