Praxisgründung als Arzt:

Eröffnung einer Privatpraxis oder Praxiseröffnung als selbstständiger Vertragsarzt?
Andreas Junge - Unternehmensfinanzierung
Andreas Junge - Unternehmensfinanzierung

Praxisgründung als Arzt: Eröffnung einer Privatpraxis oder Praxiseröffnung als selbstständiger Vertragsarzt?

Eine Praxisgründung kann eine spannende und herausfordernde Unternehmung sein. Es erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Vorbereitung, um erfolgreich zu sein. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Praxisgründung zusammengestellt, mit denen sich aus unserer Erfahrung viele Ärztinnen und Ärzte beschäftigen, die über das Thema Gründung bzw. Eröffnung einer Praxis nachdenken.

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Ist die Gründung einer Arztpraxis oder die Praxisübernahme eine Option?

Die Eröffnung einer Arztpraxis ist definitiv eine Option, die in Erwägung gezogen werden sollte. Sie bietet die Freiheit, selbst zu bestimmen und Verantwortung für die eigene Praxis zu übernehmen. Es ist jedoch eine weitreichende Entscheidung, die gründlich geprüft und mit Bedacht getroffen werden sollte. Es gibt keinen eindeutigen Weg zur Praxisneueröffnung. Die Möglichkeiten variieren von der Übernahme einer bestehenden Praxis bis zur Neugründung. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Gründung einer Arztpraxis auch bedeutet, ein kleines Unternehmen zu führen. Es ist daher unerlässlich, sich betriebswirtschaftliche Kenntnisse anzueignen. Monatliche Einnahmen und Ausgaben müssen verfolgt, geplant und optimiert werden. Es ist zudem wichtig, Rücklagen zu bilden und die privaten Finanzen klar von den Praxisfinanzen zu trennen. Eine weitere wichtige Überlegung bei der Gründung einer Arztpraxis ist die Wahl der Rechtsform. Früher konnte eine Arztpraxis nur in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt werden, heute sind jedoch viele Rechtsformen möglich. Neben finanziellen und steuerlichen Aspekten müssen auch haftungsrechtliche Faktoren berücksichtigt werden. Ferner ist es ratsam, professionelle Berater in den Gründungsprozess einzubeziehen. Sie helfen bei der Erstellung eines soliden Businessplans, prüfen Verträge und berücksichtigen weitere Aspekte. Es ist wichtig, Berater auszuwählen, die bereits Erfahrungen in der Gründung von Arztpraxen haben. Ein weiterer Aspekt, der bei der Gründung einer Arztpraxis berücksichtigt werden muss, ist das Personalmanagement. Von der Definition der Arbeitsplätze bis zur Auswahl und Einstellung von Mitarbeitern ist es vorteilhaft, ein effektives Personalmanagement zu etablieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Niederlassung in einer Arztpraxis definitiv eine Option ist, die jedoch eine sorgfältige Planung und Vorbereitung erfordert. Es ist wichtig, sich der Verantwortung bewusst zu sein, die mit der Führung der eigenen freiberuflichen Praxis einhergeht, und die notwendigen Ressourcen und Kenntnisse zu erwerben, um die Aufgabe erfolgreich zu meistern. Mit der richtigen Planung, den passenden Beratern und dem notwendigen betriebswirtschaftlichen Wissen kann die Gründung einer eigenen Arztpraxis ein erfüllender und erfolgreicher Karriereschritt sein. Bei größeren Vorhaben, beispielsweise mit mehreren Ärzten aus verschiedenen Fachrichtungen, kann ggf. auch eine MVZ-Gründung in Betracht kommen.

Was ist eine Praxiseröffnung?

Die Praxiseröffnung ist ein komplexer Prozess, der den kompletten Gründungsvorgang einer Arztpraxis umfasst. Die folgende Entwicklung reicht von der ersten Planung bis zum Tag der Eröffnung. Schon während der Planungsphase müssen zahlreiche Festlegungen getroffen werden, die weit über den Tag der Eröffnung hinaus reichen eine nachhaltige Wirkung haben. Dies betrifft beispielsweise den Umbau und die Modernisierung der Praxis, Versicherungsfragen sowie die Ausstattung der Praxis. Es kann sich um eine Neugründung handeln. Gleichermaßen  ist auch die Praxisübernahme möglich. Die Gründung einer Arztpraxis kann sowohl alleine als auch gemeinsam mit weiteren Ärzten erfolgen. Der Schritt in die beabsichtigte Niederlassung ist in vielen Teilen durch die Gesetzgebung vorgegeben, insbesondere in Bezug auf die Praxisform sowie die beabsichtigte Tätigkeit als Vertragsarzt. Daher müssen sich Ärzte während der Vorbereitung Ihrer Praxiseröffnung selbstverständlich auch mit den rechtliche relevanten sowie betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten auseinandersetzen. Dabei ist es empfehlenswert, die Hilfe eines externen Beraters in Anspruch zu nehmen. Zudem erfordert die Praxiseröffnung eine intensive Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Themen wie Kreditvergabe, Controlling, Versicherungsfragen und Personalführung. Eine Praxisgründung bedeutet, sowohl medizinische als auch unternehmerische Verantwortung zu tragen. Es ist wichtig, das Wohl der Mitarbeiter und Patienten stets im Blick zu behalten und gleichzeitig die Rolle des Unternehmers wahrzunehmen. Es ist zu beachten, dass eine Bewerbung um einen Vertragsarztsitz noch kein Garant für eine unmittelbare Praxiseröffnung ist. Denn Kassenärztlichen Vereinigungen sowie auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung regeln im Rahmen der Bedarfsplanung, in welchen Gebieten sich Ärzte niederlassen dürfen. Die Unterscheidung zwischen offenem und geschlossenem Planungsbereich ist hierbei von zentraler Bedeutung. Die Finanzierung der Praxiseröffnung bildet eine weitere Herausforderung. In der Regel wird eine Praxiseröffnung nur durch eine Praxisfinanzierung möglich, da die hohen Investitionskosten nur die wenigsten Ärzte aus eigener Tasche bezahlen werden könnten. Der Kreditnehmer erhält das Darlehen jedoch nur, wenn ein stimmiger Finanzierungsplan vorgelegt wird. Ein zentraler Faktor des Kreditvertrags ist der vereinbarte Kreditzins. Aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen wirken sich auf den Zinssatz aus, den Sie an die Bank für den Kredit Ihrer Praxisgründung bezahlen müssen.
Praxisübernahme Kardiologie

Wer kann eigentlich eine Arztpraxis eröffnen?

Die Gründung einer Arztpraxis ist ein ambitioniertes Unterfangen, das eine gründliche Vorbereitung und bestimmte Qualifikationen erfordert. Um erfolgreich eine eigene Praxis zu eröffnen, müssen Sie in erster Linie approbierte/r Arzt/ Ärztin sein. Die Approbation bildet die grundelegende Voraussetzung für eine Niederlassung als freiberuflicher Mediziner und so eine Privatpraxis eröffnen zu dürfen, in der Sie Privatpatienten ebenso wie Selbstzahler behandeln dürfen.

Möchten Sie jedoch auch Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen versorgen, ist eine zusätzliche Zulassung zum Vertragsarzt notwendig. Eine solche Zulassung erhalten Sie nach erfolgter Eintragung in das Arztregister und einem schriftlichen Antrag beim Zulassungsausschuss. Um als Facharzt gelistet zu werden, müssen Sie Ihre Ausbildung zum Facharzt abgeschlossen haben. Die erforderlichen Unterlagen für die Eintragung ins Arztregister beinhalten unter anderem Ihre Geburtsurkunde, einen Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihre Approbationsurkunde, Promotionsurkunde und Ihre Nachweise über Ihre ärztliche Tätigkeiten nach Erhalt der Approbation.

Bezüglich der Praxisgründung ist es gut zu wissen, dass es verschiedene Praxisformen wie Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft gibt. Dabei kommen Rechtsformen wie Freiberufler, GbR, GmbH und PartG in Betracht. Die Eröffnung einer Arztpraxis umfasst mehrere Schritte wie Antragsstellung, Standortanalyse, Personalbeschaffung und Kostenplanung. Die Kosten variieren je nach Fachrichtung und umfassen Praxiseinrichtung, Miete/Kauf von Räumlichkeiten, Startkapital und Finanzierung.

Die Chance, eine eigene Praxis zu haben, hängt auch an der jeweiligen Bedarfsplanung. Denn Deutschlandweit steuern Kassenärztliche Vereinigunge sowie Kassenärztliche Bundesvereinigung, an welchen Orten sich ein Arzt niederlassen darf. Je nachdem, ob ein Planungsbereich offen oder geschlossen ist, kann eine Praxiseröffnung unmittelbar erfolgen oder es kann erforderlich sein, dass ein anderer Arzt die Zulassung abgibt.

Die Entscheidung, eine eigene Praxis zu gründen, verschafft die Möglichkeit, individuelle berufliche Ziele zu verfolgen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich rechtzeitig informieren und Expertenrat einholen. So schlagen Sie schnellstmöglich den Weg zur Praxisgründung ein. Unabhängig von der Rechtsform Ihrer Praxis, sei es als Freiberufler oder Teil einer Gesellschaft, ist es auch wichtig, dass Sie sich über Ihre Haftung im Klaren sind und angemessene Vorkehrungen treffen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Praxis nicht nur erfolgreich, sondern auch nachhaltig ist.

Praxisgründung Arzt – Welche Fähigkeiten muss ich mir vorher aneignen?

Wenn Sie als Arzt oder Ärztin eine eigene Praxis gründen möchten, dann erfordert dies neben medizinischem Fachwissen auch eine Reihe weiterer Fähigkeiten und Kenntnisse. Insbesondere betriebswirtschaftliches Wissen und Personalmanagement sind hierbei von Belang.

Bei der Praxisgründung entsteht ein eigenes kleines Unternehmen, welches betriebswirtschaftlich geführt werden muss. Sie müssen monatliche Einnahmen und Ausgaben in Form einer betriebswirtschaftlichen Auswertung dokumentieren und kontrollieren. Hierzu gehört auch die Planung von Umsätzen und Kosten sowie das Bilden von Rücklagen. Es ist zudem unerlässlich, die privaten Finanzen von den Praxisfinanzen klar zu trennen.

Im Hinblick auf das Personalmanagement ist bereits bei der Praxisgründung eine sorgfältige Planung wichtig. Sie müssen Arbeitsplätze definieren, Mitarbeiter über Stellenanzeigen oder Personalberater finden und im Rahmen von Vorstellungsgesprächen auswählen.

Zusätzlich zur Praxisgründung spielt auch die Wahl der richtigen Rechtsform eine wichtige Rolle. Neben finanziellen und steuerlichen Aspekten müssen auch haftungsrechtliche Faktoren beachtet werden. Heute sind verschiedene Rechtsformen möglich.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Praxisgründung ist die Auswahl der passenden Berater, die bereits im Vorfeld der Praxisgründung eingebunden werden. Ein Praxisberater unterstützt mit der Erstellung eines aussagekräftigen Businessplans und Finanzierungskontakten. Wohingegen ein Jurist alle Verträge prüft. Fehler in der Vertragsgestaltung in der Gründungsphase werden vermutlich mittelfristig zu Problemen führen, daher ist professionelle Unterstützung auch in diesem Bereich unerlässlich.

Eröffnung als Privatpraxis oder Vertragsarzt – Welche Patienten möchten Sie behandeln?

Alle Ärztinnen und Ärzte, die eine eigene Praxis gründen möchten, stehen vor der Entscheidung, ob Sie sich als Vertrags- oder Privatärzte niederlassen möchten. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile, die in Abhängigkeit von Ihren individuellen Zielen und Bedürfnissen abgewogen werden müssen.

Vertrags-Ärzte sind im Besitz einer Zulassung zur Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten. Sie erhalten ihre Vergütung von den gesetzlichen Krankenkassen. Der Vorteil hierbei ist eine größere Patientenbasis, da die Mehrheit der Bevölkerung gesetzlich versichert ist. Allerdings sind die Vergütungssätze festgelegt und liegen im Durchschnitt deutlich unter denen für Privatpatienten.

Privatärzte hingegen behandeln Patienten, die privat versichert sind oder die Behandlungskosten selbst tragen. Eine Studie der Hans Böckler Stiftung zeigt, dass Privatärzte für eine medizinisch gleiche Leistung durchschnittlich das 2,28-fache der Vergütung erhalten, die ein Vertragsarzt von der gesetzlichen Kasse erhält. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch einen höheren Gewinn, denn die Anzahl der Privatpatienten ist geringer und es kann mehr Aufwand bedeuten, die Kosten mit den Privatversicherungen abzurechnen oder von den Patienten selbst einzufordern.

In den letzten Jahren geht der Trend hin zur Gründung einer Gemeinschaftspraxis. Sie bietet mehrere Vorteile: Komplexe Krankheitsbilder lassen sich besser betreuen, da verschiedene Fachärzte zusammenarbeiten. Die Kosten für Immobilie, Unterhalt, Technik und Personal werden zudem geteilt. Auch lässt sich leichter eine Vertretung für Urlaub oder Krankheit finden.

Die Entscheidung für Vertrags- oder Privatmedizin hängt von zahlreichen Faktoren ab wie beispielsweise Ihren finanziellen Zielen, Ihren Vorlieben in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Kollegen und Ihrer Bereitschaft, administrative Aufgaben zu übernehmen.

Kann jeder Arzt gesetzlich versicherte Patienten behandeln?

Eine der wesentlichen Fragen ist, ob jeder Arzt gesetzlich versicherte Patienten behandeln darf. Obwohl jedem Arzt grundsätzlich die Möglichkeit offen steht, eine eigene Praxis zu eröffnen, ist es allein dadurch nicht jedem Arzt automatisch gestattet, gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln. Um gesetzlich versicherte Patienten behandeln zu dürfen, benötigt der Arzt eine Zulassung zum Vertragsarzt. Die Zulassung muss bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragt werden. In der Regel handelt es sich dabei nur um eine Formalität. Ein schriftlicher Antrag wird eingereicht und in fast allen Fällen kurzfristig bewilligt.

Wird jedoch eine Privatpraxis eröffnet, dürfen nur privatversicherte Patienten bzw. Selbstzahler behandelt werden. Kassenpatienten können in einer Privatpraxis die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht pauschal übernommen bekommen. Entscheidend ist also die Art der Praxis, die eröffnet werden soll.

Um eine Praxis zu eröffnen, müssen allerdings zahlreiche Bedingungen erfüllt sein. Nach Abschluss ihres Studiums spezialisieren sich Ärzte in einer Weiterbildung auf eine Fachrichtung ihrer Wahl. Die zusätzliche Weiterbildung dauert je nach Spezialisierung etwa vier bis sechs Jahre. Theoretisch ist es jedem Arzt möglich, eine eigene Praxis zu eröffnen, egal in welcher Fachrichtung. Allerdings variiert der Prozess je nachdem, ob es eine Privatpraxis oder eine kassenärztliche Praxis ist.

eine eigene praxis eröffnen

Voraussetzungen Kassenzulassung: Wie werde ich Vertragsarzt?

  Ein wesentlicher Aspekt ist die Kassenzulassung, die es ermöglicht, als Vertragsarzt oder Vertragsärztin zu fungieren und Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu behandeln. Der erste Schritt zur Eröffnung einer Praxis, sei es eine Privatpraxis oder eine Vertragsarztpraxis, ist die Approbation. Die staatliche Zulassung berechtigt Sie dazu, Ihre Arbeit als Arzt oder Psychotherapeut als Freiberufler eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird erteilt, nachdem alle drei ärztlichen Prüfungen erfolgreich absolviert wurden und ermöglicht die Eröffnung einer Privatpraxis, um . Ein Doktortitel ist dabei nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie jedoch als Vertragsarzt behandeln und auch GKV-Patienten abrechnen möchten, benötigen Sie zusätzlich zur Approbation die Kassenzulassung. Ihre Kassenzulassung  beantragen Sie dei dem örtlich zuständigen Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatzkasse. Voraussetzung dafür ist die Eintragung ins Arztregister. Bei der Antragstellung müssen entsprechende Urkunden, Nachweise und Zeugnisse vorgelegt werden. Eine wichtige Rolle bei der Praxisgründung spielt die Bedarfsplanung. Kassenärztliche Vereinigungen und Kassenärztliche Bundesvereinigung regulieren durch sie, an welcher Stelle sich Ärzte niederlassen dürfen, um eine Über- oder Fehlversorgung zu vermeiden. Es gibt offene Planungsbereiche, in denen eine Praxisneueröffnung, -übernahme oder die Mitwirkung in eine Gemeinschaftspraxis unmittelbar erfolgen kann und geschlossene Planungsbereiche, in denen ein Arztsitz erst frei wird, wenn ein ausscheidender Vertragsarzt oder -psychotherapeut seine Zulassung zurückgibt. In solchen Fällen ist es ratsam, sich auf die Warteliste des zukünftigen Fachgebiets setzen zu lassen. Dabei dient das Eintragungsdatum als Nachweis der Wartezeit und hat beeinflusst die Bewerberauswahl. Wenn es nicht gelingen sollte die Kassenzulassung zu erhalten, etwa aufgrund hoher Konkurrenz oder zu wenigen freien Arztsitzen, sollten Sie Alternativen in Betracht ziehen. Dazu können eine Praxisübernahme, die Gründung einer Privatpraxis oder eine Teilzulassung gehören. Es sollte auch beachtet werden, dass seit dem 01. Januar 2009 laut Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der GKV kein Alter mehr für die Praxistätigkeit festgelegt ist. Vertragsärzte dürfen also auch über 68 Jahre hinaus weiter praktizieren  

Was ist insbesondere bei der Gründung einer Privatpraxis zu beachten?

  Die Gründung einer Privatarztpraxis erfordert sorgfältige Überlegungen und Planungen. Ein wesentlicher Aspekt ist das Kenntnis des Umfeldes und der Marktgegebenheiten. Es ist wichtig, zu wissen, ob es in Ihrer Region genügend Patientenpotential gibt, die bereit sind, für privatärztliche Leistungen zu zahlen. Darüber hinaus sollten Sie sich dazu im Klaren sein, dass Ihre Einnahmen zu Beginn möglicherweise geringer sind und Sie daher über ausreichende finanzielle Rücklagen verfügen sollten. Eine Spezialisierung kann den Einstieg in die ärztliche Privatpraxis erleichtern. Spezialisten in Bereichen wie der Gefäßmedizin oder speziellen Naturheilverfahren haben oftmals einen leichteren Start. Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Praxisneugründung als Allgemeinmediziner, Internist oder Orthopäde nicht erfolgreich sein kann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Als Privatarzt haben Sie die Möglichkeit, die Art von Medizin zu praktizieren, die Sie schon immer praktizieren wollten. Sie können auch damit rechnen, dass ein Teil Ihrer bisherigen Kassenpatienten Ihnen in die Privatpraxis folgen wird. Jene Personen schätzen Ihre Leistungen und sind bereit, die höheren Kosten zu tragen. Es ist zudem wichtig, die Selbstzahler unter den beinahe 90 Prozent GKV-Mitgliedern zu berücksichtigen. Indem Sie in Ihrer Privatpraxis eine hochwertige, individuelle Versorgung anbieten, können Sie sie dazu motivieren, in ihre Gesundheit zu investieren, auch wenn sie eine vermeintlich vergleichbare Leistung kostenfrei bekommen könnten. Die Entscheidung, sich als Privatarzt niederzulassen, ist eine individuelle und hängt stark von der persönlichen Risikobereitschaft ab. Es ist eine Entscheidung, die in der aktuellen Situation der Gesetzlichen Krankenkassen viele Ärzte treffen. Ein weiterer Aspekt, der bei der Entscheidung für eine Privatpraxis eine Rolle spielt, ist die derzeitige Entwicklung in der Kassenmedizin. Seit vielen Jahren haben wir keine Erhöhung der Punktwerte der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gesehen. Dies bietet Ihnen eine bessere Situation als in der Kassenmedizin, bei der die Einnahmen stetig sinken.  

Was ist generell zu beachten bei einer Praxisgründung?

  Es kommen je nach Situation und Vorstellungen unterschiedliche Möglichkeiten in Frage: Die Neugründung einer Praxis oder die Übernahme einer bestehenden Praxis. Bei einer Neugründung haben Sie die volle Kontrolle und größtmögliche Gestaltungsfreiheit. Sie können Ihre Praxis von Grund auf nach Ihren Vorstellungen gestalten. Allerdings ist es in einem solchen Fall schwieriger abzuschätzen, wie gut die Gründung bei Patienten ankommen wird und welche Gewinne zu erwarten sind. Eine Übernahme hingegen bietet den Vorteil, dass Sie einen bestehenden Patientenstamm und eine etablierte Praxis übernehmen können. Dies kann den Einstieg erleichtern und bietet eine gewisse Planungssicherheit, da die Umsätze in der Regel voraussehbar sind. Allerdings sind Übernahmen häufig teurer und Sie haben weniger Gestaltungsmöglichkeiten. Unabhängig von der Art der Praxisgründung spielt die Finanzierung eine zentrale Rolle. Die Eröffnung einer Arzt- oder Physiotherapiepraxis ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Daher sollte das Gespräch mit der Bank frühzeitig stattfinden. Die KfW-Bank bietet Gründern verschiedene Kredite mit zinsvergünstigten Konditionen an. Zudem gibt es weitere Förderungen, beispielsweise von den Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen, KfW Gründerkredit Startgeld/ Universell und durch die Länder. Insbesondere Ärzte, die sich in unterversorgten Gebieten niederlassen, können von Fördermitteln profitieren. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig um die Finanzierung kümmern, noch bevor Sie Verträge unterzeichnen.

Praxiseröffnung: dies Punkte gehören auf die Checkliste zur Praxisgründung

  Eine Checkliste zur Praxisgründung ist ein essenzielles Hilfsmittel für Ärzte und Ärztinnen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und eine Praxis gründen wollen. Folgende Punkte sollten daher auf einer solchen Checkliste enthalten sein:
  1. Finanzamt informieren: Sobald Sie nicht mehr als angestellter Arzt tätig sind, sondern selbstständig, müssen Sie oder Ihr Steuerberater dies dem Finanzamt mitteilen. Hierbei kann es hilfreich sein, einen Steuerberater zu konsultieren, um alle steuerlichen Aspekte korrekt zu berücksichtigen.
  2. TÜV-Abnahme medizinischer Geräte: Medizinische Geräte wie Röntgengeräte müssen vom TÜV abgenommen werden. Hierbei ist es wichtig, sich frühzeitig um die Terminierung zu kümmern.
  3. Personalmanagement: Wenn Sie Mitarbeiter einstellen, müssen Sie sich rechtlich zu den Vertragsdetails und zur Gestaltung der Arbeitsverträge beraten lassen. Darüber hinaus ist die Anmeldung von Personal bei den gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen sowie der Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaft erforderlich.
  4. Institutionen informieren: Nach der Gründung Ihrer Praxis müssen verschiedene Institutionen informiert werden, darunter die Ärztekammer, das Gesundheitsamt und das Versorgungswerk/Ärzteversorgung.
  5. Öffentlichkeitsarbeit: Die Praxiseröffnung sollte von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen begleitet sein. Dazu gehören der Eintrag ins Telefonbuch, die Schaltung einer Anzeige zur Praxiseröffnung in lokalen Zeitungen, die Veröffentlichung einer Website, die Nutzung geeigneter Social-Media-Kanäle und die beispielsweise die Eintragung der Praxis in Google Maps.
  6. Standortanalyse: Vor der Gründung oder Übernahme einer Praxis sollte eine Standortanalyse durchgeführt werden, um den Bedarf und die Wettbewerbssituation vor Ort zu ermitteln. Hierbei sollten sowohl berufliche als auch private Überlegungen berücksichtigt werden.
  7. Wahl des Praxismodells: Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Entscheidung, ob Sie eine Einzelpraxis eröffnen oder eine Gemeinschaftspraxis gründen möchten. Dabei spielen neben sachlichen und finanziellen Aspekten auch Ihre persönlichen Bedürfnisse eine Rolle.
  8. Fachanwalt für Medizinrecht: Bei juristischen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der Übernahme einer bestehenden Praxis, kann die Beratung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht hilfreich sein.

Was sind wichtige Fragen bei der Standortanalyse für die Praxisgründung?

Die Standortwahl ist ein wesentlicher Bestandteil der Praxisgründung und erfordert eine gründliche Analyse und Reflexion. Hierbei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen.

Zunächst sollten Sie die Stadt oder Gemeinde, in der Sie die geplante Praxis eröffnen möchten, sorgfältig auswählen. Untersuchen Sie, wie es um die Ärzteversorgung vor Ort bestellt ist. Sind bereits viele Ärzte in dem gewählten Fachbereich ansässig, könnte dies zu einem starken Wettbewerb führen. Im Gegensatz dazu könnte eine geringere Ärztedichte eine Chance bieten, da hier ein erhöhter Bedarf an medizinischer Versorgung bestehen könnte.

Eine weitere wichtige Frage ist die Erreichbarkeit Ihrer Praxis. Wie weit entfernt sind die nächsten Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs entfernt? Eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr kann die Zugänglichkeit Ihrer Praxis für Personen ohne eigenes Fahrzeug erheblich verbessern.

Betrachten Sie auch das unmittelbare Umfeld Ihrer Praxis. Ist es möglich, einen Termin in Ihrer Praxis mit einem anschließenden Einkaufsbummel zu verbinden? Die Nähe zu einer Einkaufsstraße oder einem Einkaufszentrum könnte attraktiv sein und könnte potenziell zu einem höheren Patientenaufkommen führen.

Die Frage der Repräsentativität der Praxisräumlichkeiten ist ebenfalls zu berücksichtigen. Wie wichtig ist es den Besuchern, dass Ihre Praxis in einer repräsentativen Immobilie liegt? Muss es ein historisches Gebäude sein, oder kann ist auch ein moderner Neubau möglich? Solche Überlegungen können Einfluss auf die Wahrnehmung und Akzeptanz Ihrer Praxis durch die Patienten haben.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Flächeneffizienz. Überlegen Sie, wie viel Raum tatsächlich für Ihren Empfang, das Wartezimmer und Behandlungsräume zur Verfügung steht und wie viel Fläche für weniger zentrale Bereiche wie Vorzimmer oder Teeküche verloren geht. Eine effiziente Raumnutzung kann zu einer verbesserten Patientenbetreuung und einer effizienteren Praxisführung führen.

Wie stark legen Ihre Patienten auf eine repräsentative Immobilie Wert, in der sich die Arztpraxis befindet?

Die Frage der Repräsentativität einer Immobilie, in der sich eine Arztpraxis befindet, kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie stark von der Art der Praxis und dem Patientenklientel abhängt. Die Relevanz einer repräsentativen Immobilie kann von Patienten unterschiedlich gewichtet werden. Immerhin ist der erste Eindruck oftmals entscheidend, ob sich ein Patient in einer Praxis wohlfühlt oder nicht.

Einige Patienten legen großen Wert auf eine ansprechende, ästhetisch anspruchsvolle Umgebung, die Vertrauen und Seriosität ausstrahlt. Eine Praxis in einem Jugendstilhaus oder einem Gründerzeithaus mit Stuck könnte den Patienten das Gefühl von Beständigkeit und Zuverlässigkeit vermitteln. Es kann auch das Image des Arztes oder der Ärztin unterstützen und zum allgemeinen Wohlbefinden der Patienten beitragen, was wiederum einen positiven Einfluss auf den Heilungsprozess haben kann.

Andere Patienten hingegen könnten weniger Wert auf die äußere Erscheinung der Praxis legen und mehr auf faktische Aspekte wie die medizinische Ausstattung, die Qualifikation des Personals, die Barrierefreiheit oder die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. In einem solchen Falle könnte auch ein Neubau oder eine weniger auffällige Immobilie in Frage kommen. Wichtig ist in jedem Fall eine einladende, patientenfreundliche Gestaltung der Räumlichkeiten.

Ein repräsentatives Gebäude, das jedoch wenig effizient genutzt werden kann, ist unter Umständen weniger geeignet als eine weniger repräsentative, dafür aber funktionalere Immobilie. Eine wichtige Rolle spielt auch die Standortfrage. Eine Immobilie in einer Einkaufsstraße oder in der Nähe eines Shoppingcenters kann unter Umständen mehr Laufkundschaft anziehen. Die Frequenz, also wie viele Personen pro Tag an der Praxis vorbeikommen, kann für einen regen Zulauf sorgen.

Es ist daher ratsam, vor der Praxisgründung eine ausführliche Standortanalyse durchzuführen und dabei sowohl die Wünsche und Bedürfnisse der Patienten, als auch die eigenen Anforderungen und die Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Die Wahl der Immobilie sollte immer im Kontext der gesamten Praxisstrategie und -ausrichtung gesehen werden. Dabei kann es hilfreich sein, sich professionelle Unterstützung zu holen, um die richtige Balance zwischen Repräsentativität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit zu finden.

Letztendlich entscheidet jedoch die Qualität der medizinischen Versorgung und die Zufriedenheit der Patienten über den Erfolg einer Praxis. Daher sollte der Fokus immer auf der Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Patientenbetreuung liegen.

Patientenakquise: Wie gewinne ich mehr Patienten für meine Praxis?

Die Frage, auf welce Art und Weise man Patienten für seine Praxis findet, ist von zentraler Bedeutung für Ärzte und Ärztinnen, die eine Praxis gründen oder übernehmen wollen. Die Patientengewinnung erfordert eine Strategie, die auf einer sorgfältigen Analyse des Marktes basiert. Ziel ist es, die Patientenbedarfe und die Wettbewerbssituation in der jeweiligen Region vor Ort zu verstehen und darauf aufbauend gezielte Marketingmaßnahmen zu ergreifen.

Eine professionelle Website und Sichtbarkeit in sozialen Medien sind dabei von großer Bedeutung. Sie sollten daher in die Erstellung einer ansprechenden und informativen Website investieren und auf Plattformen wie Facebook, Instagram und LinkedIn aktiv sein. Eine Erwähnung in lokalen Verzeichnissen kann ebenfalls hilfreich sein, um die Sichtbarkeit Ihrer Praxis zu erhöhen. Darüber hinaus sollten Sie die Möglichkeit biten, Termine online vzu vereinbaren, sei es auf Ihrer eigenen Webseite oder auf den einschlägigen Plattformen wie beispielsweise Doctolib bzw. Jameda. Aber auch dei Möglichkeit einer digitalen Anamnese und andere digitale Dienstleistungen können Ihre Patientenakquise positiv beeinflussen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Patientengewinnung ist die Schaffung eines positiven Praxisrufs durch exzellente Patientenbetreuung. Die Zufriedenheit Ihrer Patienten ist letztendlich der beste Werbeträger für Ihre Praxis. Kommunikation mit Kollegen, Apotheken und medizinischen Netzwerken helfen, Überweisungen und somit neue Patienten zu erhalten.

Ebenso wichtig sind die Mitarbeiter und die Organisation Ihrer Praxis. Ein gut ausgebildetes und freundliches Praxisteam sowie effiziente Organisationsstrukturen tragen zu einem positiven Gesamteindruck bei und können dafür sorgen, dass Patienten gerne zu Ihnen kommen und Ihre Praxis weiterempfehlen.

Fünftens, die Größe der Praxis und die Anzahl der Mitarbeiter. Eine größere Praxis mit mehr Mitarbeitern kann mehr Patienten betreuen und ist daher für Sie als Praxisinhaber wirtschaftlich interessanter. Allerdings sollten Sie dabei auch die Kosten im Blick behalten.

Versicherungen, die für Ihre Praxisgründung empfehlenswet sind

Auch die Wahl der richtigen Versicherungen spielt eine wichtige Rolle. Versicherungen helfen, sowohl mögliche Folgen des geschäftlichen als auch die persönlichen Risikos zu minimieren.

Einer der fundamentalen Aspekte ist die Berufshaftpflichtversicherung. Als Arzt oder Ärztin sind Sie tagtäglich mit Risiken konfrontiert, die aus Ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren können. Schadensersatzansprüche können erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. Die Berufshaftpflichtversicherung bietet hier Schutz und kostet je nach Fachrichtung Ihrer Praxis und Deckungssumme von ca. 1 T€ bis zu ca. 5 T€ ro im Jahr.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Praxisinhaltsversicherung. Sie sichert die Praxiseinrichtung sowie medizinische Ausstattungen gegen etwaige Schäden durch Feuer, Wasser oder Diebstahl ab. Die Kosten hierfür variieren abhängig vom jeweiligen Wert Ihres Inventars und können von ca. 500€ bis ca. 2 T€ im Jahr betragen.

Zusätzlich ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung zu empfehlen. Sie hilft, finanzielle Schäden aufgrund von zeitweilig notwenigen Praxisschließungen abzufedern. Die Kosten der Versicherung hängen von der Praxisgröße und dem potenziellen Einkommensausfall und liegen ca. 1 T€ bis 3 T€ je Jahr.

Fazit

Die Wahl der passenden Versicherungen ist ein wichtiger Faktor, der bei der Praxisgründung berücksichtigt werden muss. Dennoch ist dies nur einer von vielen Aspekten, die bei der Planung und Durchführung einer Praxisgründung eine Rolle spielen. Von der Auswahl der richtigen Praxisart und Rechtsform bis hin zur Finanzierung und Umsetzung der notwendigen Schritte – jeder Aspekt ist entscheidend.

Eine sorgfältigen Planung sowie einer klaren Vision sind Voraussetzungen mit denen Sie die Praxisgründung erfolgreich und zukunftsfähig umsetzen können. Auch die relativ hohen Investitionen Ihrer geplanten Existenzgründung sollten Sie nicht abschrecken – den mit einer soliden Finanzplanung kommen Sie sicher über die Startlinie zu eigene Praxis. Denn gut vorbereitet können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die bestmögliche medizinische Versorgung Ihrer Patienten. Ganz gleich ob Vertragsarzt oder im Rahmen einer privatärztlichen Tätigkeit. Für die nun zu treffenden Vorbereitung, gehören wir gerne zu den zuständigen Beratern für Ihre Praxiseröffnung.