Der Weg zur Niederlassung als Vertragsarzt führt zunächst über den Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung. Diese legt das medizinische Tätigkeitsgebiet des künftigen Facharztes fest.
Nach Abschluss der Weiterbildung sollte dann möglichst bald die Eintragung in das Arztregister erfolgen. Ansprechpartner dafür ist die Kassenärztliche Vereinigung am Hauptwohnsitz des Arztes.
Mit der Aufnahme in das Arztregister ist nun die Eintragung in die Werteliste für eine kassenärztliche Zulassung in einem gesperrten Bereich möglich. Für den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung spielt die Position des Arztes auf der Warteliste eine maßgebliche Rolle, wenn es um die Vergabe der Zulassung geht.
Als letzten Schritt vor der Niederlassung als Vertragsarzt, stellt der Arzt einen schriftlichen Antrag beim Zulassungsausschuss. Nachdem dieser genehmigt ist, dürfen GKV-Patienten behandelt werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Bedarfsplanung des Gemeinsamen Bundesausschusses die Anzahl der je Region tätigen Vertragsärzte und Psychotherapeuten reguliert.
Alternativ kann die Niederlassung als Privatarzt erfolgen, wenn die Approbation als Arzt gegeben ist. In diesem Fall beschränkt sich die Gruppe der behandelbaren Patienten auf Privatpatienten und Selbstzahler.
dabei die richtige Finanzierung für Ihre Unternehmung abzuschließen.
– Andreas Junge